
Fortbildung | FRRP
Jährliche RD Fortbildung in RLP
Die ständige Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Qualitätssicherung. In Rheinland-Pfalz gewährleistet das Bildungsinstitut seit 1988 das für alle Mitarbeiter.
Nicht nur die verbandsrechtliche und moralische Verpflichtung gegenüber dem Patienten fordert in hohem Maß zur Fortbildungsbereitschaft. Der am 01.02.2008 in Kraft getretene Landesrettungsdienstplan für Rheinland-Pfalz sieht vor, dass nur noch Personal im Rettungsdienst zum Einsatz kommen kann, welches eine 30-stündige Fortbildung nachweisen kann.
Voraussetzungen
Ausbildung zum Rettungshelfer/Rettungssanitäter
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter des Rettungsdienstes.
Schwerpunkte
Die Themen der Landeseinheitlichen Fortbildung werden gemäß des Landesrettungsdienstplanes vom Gremium „Fortbildung Rettungsdienst Rheinland-Pfalz“ (FRRP) vorgegeben.
Folgende hier aufgeführten Inhalte werden in den 3 Tagen vermittelt.
- Update Ausbildungs- und Behandlungsalgorithmen
- Themenbereich Hygiene
- Schwerpunktthema: MANV/LEBEL/HIK-Konzept
Organisation
Anerkennung nach § 7 Bildungsfreistellungsgesetz des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Bildungsfreistellungsnummer für die Jahre 2025-2027
(ab 11.07.2025) :
Bildungsfreistellungsnummer: 5022/2541/25
Ort
Standort
wechselt je
nach Region
Zeitraum
3 Tage
vor Ort
Stornierung
Bis 14 Tage vor Lehrgangbeginn kann kostenfrei storniert werden.
Bis Lehrgangbeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 100% an.
Ansprechpartnerin Fortbildungen

Christiane
Rauen
Teamleiterin Fortbildung
und weitere Ausbildungen
Tel.: 06131.28 28 28-22
c.rauen(at)bi-rlp.drk.de
Kontakt
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